Wäre die Verwendung eines Lesestifts mit den gymnasialen Lern- und Leistungszielen unvereinbar, so könnte diese konsequenterweise auch während des Unterricht nicht erlaubt werden. Wie dargelegt können blinde Schülerinnen und Schüler sich Texte nie mit dem klassischen Lesen erschliessen und dieses Bildungsziel somit auch nicht identisch wie Sehende erreichen. Trotzdem stehen ihnen der gymnasiale Bildungsweg und die daran anschliessenden Studienwege offen.