Soweit das Gymnasium geltend macht, das Lesen einer Aufgabe bei Prüfungen sei integraler Bestandteil des Lernziels und somit des Ausbildungsziels, stellt sich zudem die Frage, weshalb dies nur bei Prüfungen der Fall sein soll. Denn immerhin hat das Gymnasium die Verwendung eines Lesestifts im Unterricht als Nachteilsausgleichsmassnahme gestattet. Wäre die Verwendung eines Lesestifts mit den gymnasialen Lern- und Leistungszielen unvereinbar, so könnte diese konsequenterweise auch während des Unterricht nicht erlaubt werden.