Weiter bringt das Gymnasium vor, Lesen werde als integrativer Bestandteil des Lernziels gewertet und stellt sich auf den Standpunkt, die Verwendung eines Lesestifts in Prüfungen stelle eine inhaltliche Erleichterung dar. In der Lehre wird die Meinung vertreten, dass beispielsweise bei Sehbeeinträchtigungen der Beizug einer Assistenzperson in Prüfungen, um Aufgabenstellungen zu erläutern, Diagramme, Grafiken und Bilder zu verbalisieren oder die Orientierung in längeren Texten zu erleichtern, eine mögliche und zulässige Nachteilsausgleichsmassnahme darstellt (Studer, S. 228). Nach der