Sie binden grundsätzlich nur im staatlichen Innenverhältnis zwischen übergeordneter und untergeordneter Verwaltungsstelle, nicht aber im aussengerichteten Staat-Bürger-Verhältnis (Pierre Tschannen/Markus Müller/ Markus Kern, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Bern 2022, Rz. 304). Verwaltungsverordnungen sind verallgemeinerte Dienstbefehle, also generell-abstrakte Handlungsanweisungen der vorgesetzten Stelle an die ihr unterstellten Bediensteten über die Besorgung ihrer Verwaltungsaufgaben (Tschannen/Müller/Kern, Rz. 1114). Verwaltungsjustizbehörden sind nicht an die Verwaltungsverordnungen gebunden