Solche Regelungen können als sogenannte Verwaltungsverordnungen qualifiziert werden (Felix Uhlmann/Iris Binder, Verwaltungsverordnungen in der Rechtsetzung: Gedanken über Pechmarie, in: Leges 2009 S. 152 f.). Verwaltungsverordnungen richten sich ausschliesslich an Behörden. Sie binden grundsätzlich nur im staatlichen Innenverhältnis zwischen übergeordneter und untergeordneter Verwaltungsstelle, nicht aber im aussengerichteten Staat-Bürger-Verhältnis (Pierre Tschannen/Markus Müller/ Markus Kern, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Bern 2022, Rz. 304).