Was ist das Ziel von Nachteilsausgleichsmassnahmen? Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern mit einer Beeinträchtigung zu ermöglichen, ihr Potenzial auszuschöpfen. Sie sollen die gleichen Chancen erhalten, wie Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigung. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen dabei Eigenverantwortung: Sie und ihre Eltern bzw. die gesetzliche Vertretung machen ihren Anspruch auf Nachteilsausgleichsmassnahmen bei den zuständigen Stellen geltend. Sie arbeiten aktiv mit, die Nachteile einer Beeinträchtigung aus eigenen Kräften zu reduzieren.