chancengleichheit für Lernende mit Dyslexie oder Dyskalkulie im Mittelschul-, Berufsbildungs- und Hochschulbereich, in: Monika Lichtsteiner Müller [Hrsg.], Dyslexie, Dyskalkulie, Bern 2011, S. 79). Bei Letzteren handelt sich unter Umständen um Privilegierungen. Nach gefestigter Rechtsprechung ist es nicht diskriminierend, wenn eine Prüfungsbehörde es ablehnt, inhaltliche Prüfungsanforderungen zu verringern oder Bewertungen aufgrund einer Behinderung zu mildern (Hördegen/Richli, in: Lichtsteiner Müller, S. 84 f.). Das Bundesgericht erachtet bei der Gewährung von inhaltlichen Prüfungserleichterungen das Schutzbedürfnis des Publikums als klare Grenze (BGE 122 I 130 E. 3c/cc).