In einer Prüfungssituation werde der Beeinträchtigung mit einer Zeiterstreckung Rechnung getragen. Dadurch könne beispielsweise die Orthografie noch einmal überprüft oder einem verlangsamten Lesevorgang entgegengewirkt werden. Der nachgereichte Fachbericht der Erziehungsberatung bestätige die schwere Lese-Recht- schreibestörung. Er mache Empfehlungen, welche sich nachweislich auf die Praxis der Volksschule bezögen und die bildungsspezifischen Anforderungen und damit verbundenen möglichen Massnahmen in Bildungsgängen der Sekundarstufe II völlig ausser Acht liessen. Implizit werde beispielsweise eine Reduktion des Textvolumens vorgeschlagen. Eine Massnahme, die am Gymnasium nicht erlaubt