Der Einsatz eines Lesestifts/der Vorlesefunktion auf dem Computer oder das Vorlesen durch eine Assistenzperson bei Leistungsnachweisen sei eine Massnahme, die in dieser Form bei Leistungsnachweisen und an den Maturitätsprüfungen am Gymnasium D.____ noch nie zum Einsatz gekommen sei. Die hier geforderte Massnahme sprenge den Rahmen der gängigen Praxis und stelle darüber hinaus eine Lernzielanpassung dar. In einer solchen Situation sei die Schule gemäss Ziffer 9.3.3 der 8/19 2023.BKD.7603