Seitens der Schule werde der Beeinträchtigung der Schülerin im Unterricht Rechnung getragen. Sollte es sich zeigen, dass eine grössere Schriftgrösse oder eine andere Schriftart beim Lesen und somit beim Erfassen des Texts helfen würde, könnte dies – wie in vergleichbaren Fällen üblich – problemlos umgesetzt werden. Auch könne A.____ wie gewünscht, momentan noch vom lauten Vorlesen von Textpassagen vor der Klasse befreit werden. Diese Massnahme werde bereits als Sonderregelung bzw. nachteilsausgleichende Massnahme umgesetzt. Es gelte hier jedoch noch abzuklären, wie die Regelung diesbezüglich an der Maturitätsprüfung aussehe. Je nach Antwort könnte A.____