Ein Text dieses Umfangs könne nicht vor der ganzen Klasse laut vorgelesen werden. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit und Angemessenheit wäre es auch nicht möglich, der Schülerin bzw. dem Schüler die Aufgabe in einem separaten Raum vorzulesen. Der reguläre Unterrichts- und Probebetrieb könnte organisatorisch nicht aufrechterhalten werden. Hinzu komme, dass es die personellen Ressourcen und die Raumsituation des Gymnasiums nicht zulasse, Schülerinnen und Schüler während Proben in einem separaten Raum arbeiten zu lassen. Seitens der Schule werde der Beeinträchtigung der Schülerin im Unterricht Rechnung getragen.