Lesen als Grundkompetenz gelte am Gymnasium folglich als Voraussetzung, damit die Inhalte der Texte in allen Fächern erschlossen werden und Aufgaben entsprechend gelöst werden könnten. Ein während des Bildungsgangs gewährter Nachteilsausgleich habe sich jeweils auch an jenen Massnahmen zu orientieren, die dann bei den Abschlussprüfungen möglich sein würden.