In seiner Stellungnahme führt das Gymnasium aus, der Nachteilsausgleich müsse dem Ausbildungsgang angepasst sein. Es seien ausschliesslich formale Massnahmen möglich, jedoch keine inhaltlichen. Die nachteilsausgleichenden Massnahmen am Gymnasium würden sich nach anderen Kriterien bemessen als an der Volksschule, weil sich das Gymnasium an einem klar definierten Ausbildungsziel orientiere. Am Gymnasium werde das Lesen als basale Grundkompetenz eingestuft. Bei einer schriftlichen Prüfung gelte das Lesen einer Aufgabe als integrativer Bestandteil des Lernziels und somit des Ausbildungsziels. Im Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang (abrufbar unter www.bkd.be.ch → Themen → Bildung