In ihren Bemerkungen macht A.____ geltend, es gehe ihr bei ihren Anträgen um die Ermöglichung der Chancengleichheit nicht nur im Unterricht, sondern auch in den Leistungskontrollen. Gegenstand des laufenden Verfahrens seien die Nachteilsausgleichsmassnahmen am Gymnasium. Wie die Maturitätskommission dieselbe Anfrage beantworten würde, sei nicht Gegenstand und rein hypothetisch. Sie verfüge über das Potenzial, einen Text präzise wiederzugeben und den Informationsgehalt sowie dessen Wirkungsabsicht zu beurteilen sehr wohl. Ihres Erachtens könne der Kerngehalt in allen Fächern, auch den Sprachfächern, nach wie vor geprüft werden.