grundsätzlich als maximaler Rahmen bei Tests eine Zeiterstreckung von zehn Prozent gewährt werden könne, unabhängig von der Beeinträchtigung. Gegen Ende August sei ihr vom Gymnasium eine Vereinbarung zur Unterschrift zugestellt worden. Da diese Vereinbarung einseitig zustande gekommen sei, habe sie diese nicht unterschrieben. Auf Grund ihrer LRS-Diagnose falle es ihr schwer, Texte korrekt zu verstehen und zu lesen. In der bisherigen Schule habe sie die Möglichkeit gehabt, sich Texte vorlesen zu lassen bzw. diese seien der ganzen Klasse vorgelesen worden.