Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2. Materielles Umstritten und zu prüfen ist, ob A.____ Anspruch auf die Verwendung eines Lesestifts bzw. der Vorlesefunktion des Computers in den Leistungskontrollen hat. 2.1 Argumente von A.____