Zusätzlich beantragt A.____ in ihrer Beschwerde, sie sei vom Vorlesen vor der Klasse zu befreien. Eine entsprechende Massnahme ist im Personalienblatt GYM1 nicht ausgeführt und das Gymnasium hat darüber zu Recht nicht verfügt. Somit geht dieser Antrag über den Streitgegenstand hinaus und es ist darauf nicht einzutreten. Im Übrigen hat das Gymnasium im Rahmen des Beschwerdeverfahrens mitgegeilt, die Befreiung vom Vorlesen vor der Klasse werde aktuell bereits als Sonderregelung bzw. nachteilsausgleichende Massnahme umgesetzt.