A.____ beantragt in ihrer Beschwerde das Vorlesen von Aufgabestellungen durch eine Assistenzperson auch in Leistungskontrollen. Über diese Massnahmen hat das Gymnasium nicht verfügt und sie ist deshalb an sich nicht Gegenstand des Verfahrens. Im Personalienblatt GYM1 (Beilage 1 zur Stellungnahme des Gymnasiums) sind in der Rubrik "Nachteilsausgleich" als Massnahmen aufgeführt: "Aufgabenstellungen in Test werden gemeinsam in der Klasse gelesen. A.____ kann Texte, die sie für eine Beurteilung vorlesen muss, vorbereiten und mit Notizen versehen. A.____ kann sich Fragen bei Tests vorlesen lassen. Fragen zu Aufgaben stellen. Tests 10 % mehr Zeit".