Mehr → Präsentation/Reglemente/Publikationen → Schulreglement, zuletzt besucht am 31. Januar 2024, nachfolgend: Schulreglement]). Der Rektor des Gymnasiums ist das gesamtverantwortliche Schulleitungsmitglied, welches die Schule nach aussen vertritt (vgl. Art. 37 Abs. 1 und 2 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 [MiSV; BSG 433.121] in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 Bst. a und Art. 13 Abs. 4 des Schulreglements). Der Rektor war somit zuständig, die angefochtene Verfügung zu unterzeichnen.