F. Am 28. Dezember 2023 reichte A.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, abschliessende Bemerkungen und eine Beilage ein und hielt an ihrer Beschwerde fest. G. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 3. Januar 2024 wurde den Parteien der Entscheid der Bil- dungs- und Kulturdirektion in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit