A. A.____ besucht seit August 2023 das Gymnasium D.____ (nachfolgend: Gymnasium). Am 15. September 2023 erliess das Gymnasium eine Verfügung über Nachteilsausgleichsmassnahmen während der Ausbildung. Als Nachteilsausgleichsmassnahmen in allen Fächern wurde (a) eine Zeiterstreckung von höchstens zehn Prozent bei textintensiven Proben und (b) der Einsatz eines Lesestifts bzw. der Vorlesefunktion auf dem Computer (mit Kopfhörer) im Schuljahr 2023/2024 im Unterricht, nicht jedoch bei Proben gewährt. Für die Fächer Deutsch, Französisch und Englisch verfügte das Gymnasium, dass A.__