Zwar überschreitet das Gesuch die Ordnungsfrist um fast ein halbes Jahr. Es wurde aber gerade noch vor Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr eingereicht. Daran vermag nichts zu ändern, dass A.____ im letzten Jahr rechtzeitig ein Gesuch eingereicht und dieses dann wieder zurückgezogen hat. Es trifft zwar zu, dass A.____ im Hinblick auf das neue Gesuchsjahr die Swiss Olympic Talent Card als (wichtiges) Beweismittel auch später noch hätte einreichen können (Art. 31d Abs. 2 VSV). Ein fristgerecht eingereichtes Gesuch hätte aber trotzdem erst nach Erhalt der Swiss Olympic Talent Card geprüft