Dem Vortrag der Bildungs- und Kulturdirektion an den Regierungsrat zur Änderung vom 10. November 2021 der Volksschulverordnung (S. 10; abrufbar unter www.rr.be.ch → Beschlüsse → Beschlüsse suchen → Suchbegriff: 1283/2021 → Volksschulverordnung [VSV] → Regierungssitzung vom 10. November 2021 → Vortrag, zuletzt besucht am 6. Februar 2024) ist zu Art. 31d VSV zu entnehmen, für die rechtzeitige Bereitstellung der Schulungsplätze und die Planung der Klassen sowie der Pensen der Lehrkräfte brauche es einen gewissen zeitlichen Vorlauf; aus diesen Gründen sollen Gesuche um Aufnahme in die Talentförderung für das nächste Schuljahr bis zum 15. Februar eingereicht werden.