Der Aufwand im Nachwuchsleistungssport sei für sie also bereits ersichtlich gewesen. Das AKVB habe ihr damals mitgeteilt, dass sie die Voraussetzungen für den Besuch der E.____ in Q.____ erfülle, diese für die Schulgeldübernahme an der D.____ Sportschule jedoch nicht ausreichend seien. Daraufhin habe sie ihr Gesuch zurückgezogen. A.____ sei bereits im Vorjahr für den Piste-Test zugelassen gewesen. Das Prozedere zum Erhalt einer Swiss Olympic Talent Card sei ihr somit bekannt gewesen. In diversen anderen Sportarten würden die Swiss Olympic Talent Cards nach dem 15. Februar vergeben und Gesuchstellende anderer Sportarten würden diese nachträglich einreichen. 2.3 Würdigung