C. Am 11. Oktober 2023 reichte das AKVB seine Stellungnahme und Vorakten ein. Es beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. D. Von der ihr mit verfahrensleitender Verfügung vom 11. Oktober 2023 gewährten Möglichkeit, Bemerkungen einzureichen, machte A.____ innert der gesetzten Frist keinen Gebrauch. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit