A. Am 10. August 2023 ersuchte A.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB), das Schulgeld für den Besuch der achten Klasse der Sportschulen der D.____ AG in R.____ (nachfolgend: D.____) ab dem Schuljahr 2023/2024 zu übernehmen. Mit Verfügung vom 1. September 2023 trat das AKVB auf das Gesuch nicht ein. B. Gegen diese Verfügung erhob A.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, am 25. September 2023 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion. Sie beantragte sinngemäss, die Verfügung vom 1. September 2023 sei aufzuheben.