Rechtsanwalt E.____ hat in seiner Kostennote vom 8. Mai 2024 für das Verfahren vor dem Schulinspektorat ein Honorar von 1’541 Franken und Auslagen von 92.60 Franken aufgeführt, was einen Gesamtbetrag von 1'633.60 Franken ergibt. Das Honorar umfasst einen Aufwand von 6,7 Stunden für die Zeit zwischen dem 20. Januar und dem 22. Februar 2023 und ist nicht zu beanstanden. Der Schulverband Q.____ hat den Beschwerdeführenden davon ein Drittel, ausmachend 544.55 Franken, für das Verfahren vor dem regionalen Schulinspektorat zu ersetzen (Art. 108 Abs. 3 VRPG).