Soweit der Schulverband Q.____ verpflichtet wird, unentgeltliche Transporte für die Beschwerdeführenden zu organisieren, gelten diese als obsiegend, soweit weiter gehend gelten sie als unterliegend. Auch im Verfahren vor dem Schulinspektorat gelten die Beschwerdeführenden als obsiegend, soweit der Entscheid aufzuheben ist, soweit weiter gehend gelten sie als unterliegend. 23/26 2023.BKD.6659