Nicht in Vermögensinteressen betroffen gilt die Gemeinde in schulorganisatorischen Streitigkeiten (Ruth Herzog, in: Kommentar zum bernischen VRPG, Art. 108 N. 32). Da der Schulverband Q.____ unabhängig davon entschädigungspflichtig wird, ob er für die Beschwerdeführenden einen Transport organisieren muss oder ob er dies nicht muss, weil die Eltern die Transporte übernehmen, ist er vorliegend nicht in seinen Vermögensinteressen betroffen.