Dies ergibt sich bereits aus der Regelung für die Entschädigung privater Transporte und von Sammeltaxis oder Schulbussen: Gemäss Art. 1 der Gebührenverordnung der Schulkommission Q.____ vom ttmmjjjj (www.qqq.ch → Unsere Schule → Verband → Gebührenverordnung: zuletzt besucht am 18. Juni 2024) werden private Transporte mit 300 Franken pro entschädigungsberechtigtem Kilometer entschädigt, nach Art. 2 der Gebührenverordnung werden für Sammeltaxis bis sieben Plätze bzw. für Schulbusse inklusive Fahrer 1,75 Franken bzw. 3.10 Franken (brutto) als Kilometer-Entschädigung ausgerichtet. Die Beschwerdeführenden setzen sich mit dieser Regelung nicht auseinander.