Gleichzeitig wird eine kostengünstige Lösung angestrebt. Bei der Regelung, wonach private Transporte in Frage kommen, wenn ein Schülertransport im Wohngebiet von Schülerinnen und Schülern fehlt, handelt es sich um eine kostengünstige Lösung. Dies ergibt sich bereits aus der Regelung für die Entschädigung privater Transporte und von Sammeltaxis oder Schulbussen: Gemäss Art. 1 der Gebührenverordnung der Schulkommission Q.__