In den Bemerkungen vom 10. Oktober 2023 machen die Beschwerdeführenden geltend, Gegenstand des Verfahrens bilde die Frage, ob der Verband gemäss Reglement verpflichtet sei, ihren Schulbus über Ort U.____ auf Ort S.____ zu führen. Art. 4 des Reglements sei wesentlich konkreter als die dem Entscheid des Bundesgerichts 2C_433/2011 zugrunde liegende Regelung. Sie verpflichte die Schulkommission ausdrücklich dazu, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung festzulegen, ob der Schülertransport mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, Schulbus oder Sammeltaxi erfolge. Es handle sich