Montagmorgen zu Kindergarten/Schule, Montagmittag von Kindergarten/Schule nach Hause, Dienstagmorgen in die Schule, Mittwochmorgen zur Schule, Donnerstagmorgen zu Kindergarten/Schule, Freitagmorgen zu Kindergarten/Schule sowie Freitagmittag von Kindergarten/Schule nach Hause. Die weiteren Fahrten sind der Beschwerdeführerin 3 und dem Beschwerdeführer 4 nicht zumutbar und deshalb vom Schulverband für den Beschwerdeführer 1 im Schuljahr 2023/2024 und für die Beschwerdeführer 1 und 2 im Schuljahr 2024/2025 unentgeltlich zu organisieren. Das Schuljahr 2023/2024 ist fast abgeschlossen.