Die Beschwerdeführer 1 und 2 müssen bei einer Ankunft im Kindergarten bzw. der Schule um 7.45 Uhr eine Viertelstunde warten, bis der Kindergarten bzw. die Schule beginnt. In dieser Zeit ist davon auszugehen, dass die Lehrkraft im Kindergarten bzw. Schulhaus ist und die Beschwerdeführer 1 und 2 empfangen kann (https://wpgl.apps.be.ch → während der Anstellung → Krankheit/Unfall → Haftungsfragen/Sicherheit im Unterricht → Allgemeiner Beschrieb; zuletzt besucht am 18. Juni 2024).