Fahrten der Beschwerdeführerin 3 zum Kindergarten am Donnerstagmorgen sind deshalb im Schuljahr 2023/2024 nicht zumutbar, wohl aber im Schuljahr 2024/2025, in dem der Kindergarten und die Schule bereits um 8.00 Uhr beginnen. Die Beschwerdeführer 1 und 2 müssen bei einer Ankunft im Kindergarten bzw. der Schule um 7.45 Uhr eine Viertelstunde warten, bis der Kindergarten bzw. die Schule beginnt.