zuletzt besucht am 18. Juni 2024). Die Beschwerdeführerin 3 müsste die Kinder spätestens um 7.45 Uhr beim Kindergarten bzw. der Schule abgeben. Im Schuljahr 2023/2024 müsste der Beschwerdeführer 1 35 Minuten warten, bis der Kindergarten beginnt. Es ist nicht davon auszugehen, dass er in dieser Zeit bereits von einer Lehrkraft beaufsichtigt wird. Fahrten der Beschwerdeführerin 3 zum Kindergarten am Donnerstagmorgen sind deshalb im Schuljahr 2023/2024 nicht zumutbar, wohl aber im Schuljahr 2024/2025, in dem der Kindergarten und die Schule bereits um 8.00 Uhr beginnen.