Als selbständig Erwerbstätige kann sie ihre Arbeitszeiten in diesem geringen Umfang an den Stundenplan ihrer Kinder anpassen. Es ist ihr zumutbar, die Kinder dienstags und mittwochs am Morgen in den Kindergarten bzw. die Schule zu fahren. Donnerstags arbeitet die Beschwerdeführerin 3 in einem Anstellungsverhältnis bei der Hochschule L.____ und muss pünktlich um 8.45 Uhr beginnen (Bestätigung der Leitung Werkstatt der Hochschule L.____ vom 22. April 2024). Die Fahrzeit von Q.____ nach Bern beträgt an Werktagen im Morgenverkehr schätzungsweise zwischen 45 und 60 Minuten (www.maps.google.com; zuletzt besucht am 18. Juni 2024).