Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür und ist auch nicht anzunehmen, dass der Stundenplan für ein einziges Schuljahr – 2024/2025 – ändert. Die Bildungs- und Kulturdirektion geht für den Stundenplan 2024/2025 deshalb vom Dokument für das Schuljahr 2023/2024 aus. Der Beschwerdeführer 1 wird im Schuljahr 2024/2025 die erste Klasse besuchen. Er hat montags bis freitags morgens und am Dienstag und Donnerstag auch nachmittags Schule. Der Beschwerdeführer 2 wird im Schuljahr 2024/2025 den ersten Kindergarten besuchen. Er hat montags, donnerstags und freitags am Morgen und am Dienstagnachmittag Kindergarten.