2024/2025 der Beschwerdeführer 1 und 2 nicht dar. Es wird nicht geltend gemacht, dass die Stundenpläne bezüglich freier Nachmittage und reduziertem Pensum im ersten Kindergarten im kommenden Schuljahr ändern werden. Die Schulleitung hat ein Dokument "Kindergarten Q.___" eingereicht. Danach werden die Kinder des ersten und zweiten Kindergartenjahres im Schuljahr 2025/2026 an denselben Halbtagen Unterricht haben wie im Schuljahr 2023/2024. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür und ist auch nicht anzunehmen, dass der Stundenplan für ein einziges Schuljahr – 2024/2025 – ändert.