Dies ergibt im Schuljahr 2023/2024 für den Beschwerdeführer 1 wöchentlich zehn Fahrten. Im Schuljahr 2023/2024 ist erst der Beschwerdeführer 1 schulpflichtig. Ein Vergleich, ob Start und Ende des Unterrichts im Kindergarten und der Primarstufe zeitlich in etwa übereinstimmen, erübrigt sich. Die Akten enthalten nur ein Dokument "Schülertransport U.____ 2023-24" (Beilage 3 zur Beschwerde) und keines für das Schuljahr 2024/2025. Das von der Schulleitung am 26. März 2024 eingereichte Dokument "Schulzeiten" ist nicht nach Wochentagen aufgegliedert und stellt deshalb den Stundenplan