Die Schule Q.____ bietet montags, dienstags, donnerstags und freitags einen Mittagstisch an (www.qqq.ch → Schulbetrieb → Mittagstisch und Tagesschule; zuletzt besucht am 18. Juni 2024). Die Teilnahme an diesem gilt als zumutbar und entbindet die Schule Q.____ davon, an diesen Tagen für einen Schultransport am Mittag besorgt zu sein. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführer 1 und 2 den Schulweg täglich zwei Mal zu absolvieren haben, nämlich die Fahrt morgens hin zum Kindergarten oder zur Schule und die Fahrt zurück am Mittag oder Nachmittag nach Hause. Dies ergibt im Schuljahr 2023/2024 für den Beschwerdeführer 1 wöchentlich zehn Fahrten.