Es sei ihm zuzumuten, seine Arbeit zu unterbrechen, um seine Kinder von der Schule abzuholen, zumal die Schulwegstrecke lediglich 3,5 km betrage. Überdies dürfe erwartet werden, dass er bei der Planung seiner Verrichtungen abseits des Hofes dem Stundenplan seiner Kinder bis zu einem gewissen Grad Rechnung trage. Andererseits bestehe die Möglichkeit, dass seine Ehefrau einspringe, zumal die noch nicht schulpflichtigen beiden Kleinkinder in dieser Zeit durch die in unmittelbarer Nähe wohnende Schwiegermutter betreut werden könnten, wovon in einer derartigen Konstellation grundsätzlich auch ohne zusätzliche Abklärungen ausgegangen werden dürfe.