Werden die Eltern gegen eine Kostenentschädigung zur Durchführung der Schülertransporte verpflichtet, so muss die Verfügbarkeit des für den Transport benötigten Personenwagens an jedem Schultag gewährleistet sein. Ein Transportkonzept wäre zudem unzumutbar, wenn die Eltern ihre Kinder lediglich "regelmässig" zur Bushaltestelle fahren bzw. von dort abholen könnten (Entscheid des Bundesgerichts 2C_167/2019 vom 15. Juli 2019, E. 3.3). Die Frage, wie viele schulpflichtige Kinder in einem peripher gelegenen Ortsteil oder Weiler wohnen bzw. wie hoch demzufolge die finanzielle Belastung der Gemeinde bei Einrichtung eines Transportdienstes pro Kind sein würde, darf zwar keinen