der Transportfahrten könne mit ohnehin anfallenden Fahrten (Arbeit, Besorgungen …) kombiniert werden. Die Beschwerdeführerin 3 und der Beschwerdeführer 4 seien mit den lokalen Verhältnissen vertraut und würden den Weg auch ausserhalb der Schulzeiten fahren. Die Fahrzeuglenker seien für die korrekte Sicherung der mitfahrenden Kinder verantwortlich. Die Schulleitung sei bemüht, die Stundenpläne möglichst einheitlich zu gestalten. Wegen der unterschiedlichen Lektionenzahlen (25 bzw. 17 Lektionen im Kindergarten bzw. bei reduziertem Pensum, 35 Lektionen ab der siebten Klasse) könnten einheitliche Schulzeiten nicht umgesetzt werden.