Die Eltern hätten dieses Angebot aus pädagogischen Gründen abgelehnt. Es wohnten weitere Kinder auf der U.____, mit welchen Fahrgemeinschaften möglich seien. Auf das Schuljahr 2022/2023 sei die Pauschalentschädigung für Elterntransporte pro Kilometer unzumutbaren Schulweg um 50 Prozent auf 300 Franken erhöht und die zumutbare Schulwegstrecke in Wintermonaten halbiert worden. Zumindest ein Teil 10/26 2023.BKD.6659