Seit dem Schuljahr 2023/2024 seien gute Möglichkeiten für Fahrgemeinschaften vorhanden (Nachbarsfamilie, 200 Meter entfernt). Den Familien sei angeboten worden, vom Standardstundenplan abzuweichen, damit der Stundenplan für beide Kinder möglichst synchron sei. Durch die erlaubte Pensenreduktion im ersten Kindergartenjahr sei dies aber nicht vollständig möglich. Für das Schuljahr 2023/2024 habe man angeboten, dass der Beschwerdeführer 1 am Dienstag ganztags und am Donnerstag nur halbtags den Kindergarten besuche. Damit hätten zwei zusätzliche Fahrten mit der Nachbarsfamilie organisiert werden können. Die Eltern hätten dieses Angebot aus pädagogischen Gründen abgelehnt.