Die Beweislast dafür, dass ihnen private Transporte möglich seien, trage die Gemeinde. Die Beschwerdeführenden beantragen die Durchführung eines Augenscheins, damit sich die Bildungs- und Kulturdirektion ein Bild von den Distanzen machen könne, welche die Kinder auch bei Einführung eines Schülertransports zurückzulegen haben und wo der Schulbus vom Ort W.____ die Schülerinnen und Schüler abhole.