Die Beschwerdeführenden bringen in der Beschwerde vor, der Beschwerdeführer 1 besuche den Kindergarten seit Sommer 2022, der Beschwerdeführer 2 werde ihn ab Sommer 2024 besuchen. Die Beschwerdeführerin 3 und der Beschwerdeführer 4 bewirtschaften den Hof Unter V.____. Eine Transportpflicht sei ihnen unzumutbar (Höhe der Entschädigung, zeitliche Beanspruchung, das mit den Fahrten verbundene Risiko). Die Beschwerdeführerin 3 und der Beschwerdeführer 4 seien beide berufstätig. Sie wären verpflichtet, an jedem Schultag mindestens den Weg bis zum Ort U.____ zu fahren, selbst an den Tagen, an denen sie keinen Fahrdienst hätten.