dritten Klasse von zwei Kilometern zumutbar, sofern keine zusätzlichen Gefahren bestehen (abrufbar unter www.bkd.be.ch → Themen → Bildung → Kindergarten und Volksschule → Übersicht → Informationen für Gemeinden → Alles rund um den Schulweg → Schülertransporte → Weitere Informationen → Merkblatt Schulungsort [Schülerinnen- und Schülertransporte], nachfolgend: Merkblatt; zuletzt besucht am 18. Juni 2024). Nach Art. 3 Abs. 4 des Reglements sind im Kindergarten bis 1,5 und in der ersten und zweiten Klasse zwei Leistungskilometer zumutbar. Der Schulweg zum Kindergarten K.____ bzw. zum Schulhaus Dorf Q.