Die behördliche Begründungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Sie ergibt sich aus der Pflicht der Behörde, die Vorbringen der vom Verwaltungsakt Betroffenen sorgfältig zu prüfen und bei der Entscheidfindung zu berücksichtigen, und ist zugleich Bedingung einer wirksamen behördlichen Selbstkontrolle (Daum, Art. 52 N. 6). Die Begründungsanforderungen können nicht einheitlich umschrieben werden. Sie sind vielmehr unter Berücksichtigung des Verfügungsgegenstands, der Verfahrensumstände sowie der Interessen der Beteiligten festzulegen. Wegleitend sind allemal die allgemeinen Grundsätze, die sich aus dem Gehörsanspruch ergeben.